Skip to main content

Änderungen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 21.07.2026

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat einer Reihe von Änderungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zugestimmt. Betroffen ist insbesondere die Förderung für den Heizungstausch. Darüber hinaus werden auch bei den anderen Einzelmaßnahmen und den Tilgungszuschüssen für Sanierungen zum Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude Reduzierungen stattfinden.

 

Die Energieagentur Oberschwaben gGmbH hat die wichtigsten Änderungen bei der Heizungsförderung für Sie zusammengefasst:

 

  • Absenkung der förderfähigen Kosten bei der Heizungsförderung:
    Mit Inkrafttreten der Änderungen werden die maximal förderfähigen Kosten zum Neustart auf 28.000 € für die erste Wohneinheit reduziert. Anschließend ist alle sechs Monate eine weitere Absenkung um 750 € vorgesehen.
     
  • Schrittweise Reduzierung des Klimageschwindigkeitsbonus für den schnellen Tausch alter Heizungen: Der bisherige Bonus von 20 % wird mit dem Neustart der Förderung auf 16% sinken und danach alle sechs Monate um 4 %-Punkte abgesenkt werden.
     
  • Anpassung des Einkommensbonus (nach zu versteuerndem Jahreshaushaltseinkommen):
    • bis 30.000 €: Erhöhung des Bonus auf 40 %
    • über 30.000 € bis 40.000 €: unverändert 30 %
    • über 40.000 € bis 50.000 €: neuer Einkommensbonus von 10 %
       

Wer in den kommenden Monaten eine energetische Sanierung oder den Austausch seiner Heizungsanlage plant, sollte die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen und eine zeitnahe Umsetzung prüfen, um von den derzeit noch guten Förderbedingungen profitieren zu können.

 

Über den weiteren Verlauf sowie aktuelle Informationen informiert die Energieagentur Oberschwaben gGmbH fortlaufend auf ihrer Internetseite unter www.ea-obs.de. Zudem können Sie einen persönlichen und kostenfreien Beratungstermin unter 0751 / 764 70 70 vereinbaren.

 

Änderungen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 21.07.2026

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat einer Reihe von Änderungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zugestimmt. Betroffen ist insbesondere die Förderung für den Heizungstausch. Darüber hinaus werden auch bei den anderen Einzelmaßnahmen und den Tilgungszuschüssen für Sanierungen zum Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude Reduzierungen stattfinden.

 

Die Energieagentur Oberschwaben gGmbH hat die wichtigsten Änderungen bei der Heizungsförderung für Sie zusammengefasst:

 

  • Absenkung der förderfähigen Kosten bei der Heizungsförderung:
    Mit Inkrafttreten der Änderungen werden die maximal förderfähigen Kosten zum Neustart auf 28.000 € für die erste Wohneinheit reduziert. Anschließend ist alle sechs Monate eine weitere Absenkung um 750 € vorgesehen.
     
  • Schrittweise Reduzierung des Klimageschwindigkeitsbonus für den schnellen Tausch alter Heizungen: Der bisherige Bonus von 20 % wird mit dem Neustart der Förderung auf 16% sinken und danach alle sechs Monate um 4 %-Punkte abgesenkt werden.
     
  • Anpassung des Einkommensbonus (nach zu versteuerndem Jahreshaushaltseinkommen):
    • bis 30.000 €: Erhöhung des Bonus auf 40 %
    • über 30.000 € bis 40.000 €: unverändert 30 %
    • über 40.000 € bis 50.000 €: neuer Einkommensbonus von 10 %
       

Wer in den kommenden Monaten eine energetische Sanierung oder den Austausch seiner Heizungsanlage plant, sollte die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen und eine zeitnahe Umsetzung prüfen, um von den derzeit noch guten Förderbedingungen profitieren zu können.

 

Über den weiteren Verlauf sowie aktuelle Informationen informiert die Energieagentur Oberschwaben gGmbH fortlaufend auf ihrer Internetseite unter www.ea-obs.de. Zudem können Sie einen persönlichen und kostenfreien Beratungstermin unter 0751 / 764 70 70 vereinbaren.