Änderungen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 21.07.2026
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat einer Reihe von Änderungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zugestimmt. Betroffen ist insbesondere die Förderung für den Heizungstausch. Darüber hinaus werden auch bei den anderen Einzelmaßnahmen und den Tilgungszuschüssen für Sanierungen zum Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude Reduzierungen stattfinden.
Die Energieagentur Oberschwaben gGmbH hat die wichtigsten Änderungen bei der Heizungsförderung für Sie in zwei Dokumenten zusammengefasst:
- Übersicht geänderte Förderbedingungen BEG-EM – die wichtigsten Punkte zum Heizungstausch (Wohngebäude)
- Übersicht geänderte Förderbedingungen BEG-EM – die wichtigsten Punkte zum Heizungstausch (Nichtwohngebäude)
Wer in den kommenden Monaten eine energetische Sanierung oder den Austausch seiner Heizungsanlage plant, sollte die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen und eine zeitnahe Umsetzung prüfen, um von den derzeit noch guten Förderbedingungen profitieren zu können.
Über den weiteren Verlauf sowie aktuelle Informationen informiert die Energieagentur Oberschwaben gGmbH fortlaufend auf ihrer Internetseite unter www.ea-obs.de. Zudem können Sie einen persönlichen und kostenfreien Beratungstermin unter 0751 / 764 70 70 vereinbaren.