FAQs
Wir beantworten Ihre Fragen
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zu verschiedenen Energiethemen.
Die Seite befindet sich im Aufbau und wird stetig für Sie erweitert.
Energieberatung
Die Energieagentur Oberschwaben gGmbH bietet unabhängige Energieberatungen für Bürgerinnen und Bürger an.
Eine ausführliche Übersicht finden Sie hier.
Zudem beraten wir Kommunen, Unternehmen und Vereine im Bereich Energie und begleiten auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz.
Details zu unseren Beratungsangeboten finden Sie hier.
Ein kostenfreier Beratungstermin an einem unserer Beratungsstandorte dauert 1 Stunde.
Für Vor-Ort-Termine planen wir 1,5 - 2 Stunden ein.
Für eine Terminvereinbarung in unseren Beratungsstandorten melden Sie sich gerne telefonisch bei uns (Mo-Do 9-12 und 13-16 Uhr, Fr 9-12 Uhr) oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Termine sind auch per Telefon oder Videokonferenz möglich.
Für Vor-Ort-Termine an Ihrem Gebäude nehmen wir gerne Ihre Kontaktdaten telefonisch auf. Sobald wieder Termine verfügbar sind, kontaktieren wir Sie erneut zur Terminvereinbarung.
Die Energieagentur Oberschwaben gGmbH ist eine gemeinnützige Einrichtung und arbeitet seit 2014 in Kooperation mit der Verbraucherzentrale.
Energieberatungen für Bürgerinnen und Bürger können wir an unseren Beratungsstandorten kostenfrei anbieten, da diese vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert werden. Ergänzend, um die gesamten Kosten zu decken, erhalten wir eine Grundfinanzierung durch unsere Gesellschafter und Sponsoren.
Momentan erreichen uns sehr viele Anfragen für Beratungstermine als auch allgemeine Anfragen über unser Kontaktformular oder per Telefon. Hierdurch kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Unsere Mitarbeiter arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Anfragen. Bitte haben Sie etwas Geduld und sehen Sie in der Zwischenzeit von Rückfragen bezüglich des Bearbeitungsstands ab.
Wir werden uns baldmöglichst bei Ihnen melden.
Aufgrund der hohen Nachfrage kann es insbesondere bei den Vor-Ort-Angeboten zu längeren Wartezeiten kommen. Unsere Energieberater arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Anfragen. Bitte haben Sie dafür Verständnis und sehen Sie in der Zwischenzeit von Rückfragen bezüglich des Bearbeitungsstands ab.
Sie werden von uns kontaktiert, sobald ein Termin verfügbar ist.
Die Energieagentur ist eine gemeinnützige Einrichtung und berät unabhängig und produktneutral. Daher dürfen wir keine Empfehlungen aussprechen.
Die Energieagentur erstellt keine Gutachten. Unsere Beratungen bieten Ihnen einen ersten Überblick zu Ihren Fragestellungen rund um Energiethemen, Fördermöglichkeiten und aktuellen Gesetzeslagen.
Experten für eine weiterführende Energieberatung, Sanierungsfahrpläne usw. finden Sie hier.
Energieausweis, Sanierungsfahrplan, Fördermittelbeantragung
Die Energieagentur stellt keine Energieausweise aus.
Berechtigt für die Ausstellung von Energieausweisen sind z. B. Architekten, Ingenieure und qualifizierte Handwerker.
Anbieter finden Sie hier.
Jedes neu gebaute Gebäude braucht einen Energieausweis. Dies gilt auch, wenn ein Gebäude umfassend saniert und dabei eine energetische Gesamtbilanzierung nach GEG durchgeführt wird. Bauherren und Eigentümer müssen daher sicherstellen, dass sie einen Ausweis erhalten.
Grundsätzlich benötigen Eigentümer einen Energieausweis wenn sie ihr Gebäude neu vermieten, verkaufen oder neu verpachten.
Freigestellt von der Pflicht sind Baudenkmäler und kleinere Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern.
Für Nichtwohngebäude gilt: Der Energieausweis ist seit dem 1. Juli 2009 verpflichtend bei Neu-Vermietung, Verkauf und Neu-Verpachtung.
Informationen zu den verschiedenen Arten haben wir für Sie hier zusammengefasst.
Die Energieagentur erstellt keine Sanierungsfahrpläne. Experten finden Sie hier.
Nein. Die Beantragung von Fördermitteln ist kein Bestandteil unseres Angebotes.
Experten finden Sie hier.
Heizungstausch
GEG - Anforderung Heizung ab 2024
Seit 1. Januar 2024 gilt auf Bundesebene: Jede neu installierte Heizung in einem Neubaugebiet
nutzt mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien.
Welche Fristen gelten?
Für bestehende Gebäude oder Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen. In Großstädten (mit mehr als 100.000 Einwohnern) werden klimafreundliche Energien beim Tausch der Heizungsanlage spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht, in kleineren Kommunen (bis 100.000 Einwohner) spätestens nach dem 30. Juni 2028.
Warum gelten diese Fristen?
Wer den Umstieg auf Erneuerbares Heizen plant, hat so die Möglichkeit, die kommunale Wärmeplanung vor Ort in seine Entscheidung miteinzubeziehen. Mit ihr legen Städte und Gemeinden beispielsweise fest, welche Quartiere künftig an ein Wärmenetz angeschlossen und welche erneuerbaren Wärmequellen dabei genutzt werden. Zum Stand der Wärmeplanung vor Ort können sich Bürgerinnen und Bürger an Ihre Kommune wenden.
Einbau von Öl- oder Gasheizungen
Für Öl- oder Gasheizungen, die zwischen dem 1. Januar 2024 und bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung eingebaut werden gilt:
Bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung (30. Juni 2026 in Kommunen ab 100.000 Einwohner und 30. Juni 2028 in Kommunen bis 100.000 Einwohner) dürfen weiterhin neue Heizungen eingebaut werden, die mit Öl oder Gas betrieben werden. Allerdings müssen diese ab 2029 einen wachsenden Anteil an Erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen:
- 2029: mindestens 15 Prozent
- 2035: mindestens 30 Prozent
- 2040: mindestens 60 Prozent
- 2045: 100 Prozent
Vor Einbau und Aufstellung einer Öl- oder Gasheizungsanlage ist eine Beratung verpflichtend.
In der Übergangszeit bis zur 65%-Pflicht für Bestandsgebäude gilt trotzdem die Anforderung aus dem EWärmeG.
EWärmeG Baden Württemberg
Seit dem 1. Juli 2015 gilt in Baden-Württemberg: bei einem Heizungsanlagentausch in bestehenden Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden müssen 15% der Wärme durch erneuerbare Energien erzeugt oder durch entsprechende Ersatzmaßnahmen nachgewiesen werden. Die Verpflichtung muss innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der Heizanlage erfüllt und nachgewiesen werden. Dies kann durch eine Einzelmaßnahme oder Kombination von mehreren Maßnahmen erfolgen.
Diesen Nachweis können Sie von Ihrem Heizungsbauer, Fachhandwerker (für sein Gewerk) oder Energieberater erhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie von unseren Energieberaterinnen- und beratern. Kontaktieren Sie uns für eine Terminvereinbarung gerne telefonisch oder über unser Kontaktformular.
Grundsätzlich gilt: Förderungen müssen vor Beginn der Maßnahme (Auftragserteilung an den Handwerker / Fachbetrieb) beantragt werden.
Bei Heizungsförderungen gelten jedoch Sonderregelungen. Mehr Informationen erhalten Sie bei unseren Energieberatern.
Photovoltaik
Für PV-Anlagen gibt es generell keine investive Förderung, sondern die auf 20 Jahre + Inbetriebnahmejahr festgesetzte Laufzeitförderung.
Um kleine, überwiegend privat genutzte, PV-Anlagen von der Bürokratie zu entlasten, wurde der Umsatzsteuersatz für diese Anlagen auf 0 % gesetzt. Dadurch kann auf den Aufwand für Umsatzsteuervoranmeldung und -erklärung verzichtet werden. Somit ist auch kein Steuerberater mehr erforderlich. Diese indirekte Förderung (Brutto=Netto) gilt seit 2023.
Balkon-PV:
Diese Umsatzsteuerbefreiung gilt auch für Balkon-PV-Anlagen. Eine Vergütung für den rückgelieferten Strom ist bei Balkon-PV-Anlagen ausgeschlossen.
Förderung:
Auf Bundes- und Landesebene ist keine investive Förderung vorgesehen (s. oben), jedoch sind einige Förderungen für Kombinationen mit PV oder kommunale Förderprogramme vorhanden, wie z. B. :
- Anschaffung von PV-Anlagen in Kombination mit der Anschaffung eines E-Autos (Förderung Land Baden-Württemberg).
Bitte beachten Sie, dass keine neuen Anträge mehr für dieses Förderprogramm gestellt werden können. Es können lediglich Verwendungsnachweise für bereits beantragte und genehmigte Förderungen hochgeladen werden. - In einigen Kommunen gibt es teilweise individuelle Förderprojekten für Bürgerinnen und Bürger, wie z. B. Friedrichshafen, Baindt, Baienfurt, Berg, usw..
Bitte fragen Sie diesbezüglich direkt bei Ihrer Kommune nach.
Einen ersten Überblick ob ihr Dach für eine PV-Anlage geeignet ist, erhalten Sie im Energieatlas Baden-Württemberg.
Die Zahl ausgeförderter Photovoltaik-Anlagen, die über 20 Jahre alt sind – auch Ü20-PV-Anlagen genannt – wird in den nächsten Jahren stark ansteigen. In Baden-Württemberg sind bis heute bereits 30.057 PV-Anlagen aus der EEG-Förderung gefallen, die auf 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr beschränkt ist. Allein dieses Jahr betrifft dies 10.645 PV-Anlagen, im Jahr 2026 sogar weitere knapp 15.500 PV-Anlagen. Ein Großteil der PV-Anlagen wurde damals auf Dächern von Privatpersonen installiert - für sie stellt sich nun die Frage: „Wie geht’s weiter mit meiner ausgeförderten PV-Anlage?“
Eine Online-Informationsveranstaltung des PV-Netzwerks Baden-Württemberg beleuchtete die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die drei grundlegenden Optionen: Weiterbetrieb, Umstellung von Voll- auf Eigenversorgung & Repowering sowie Berichte aus der Praxis.
Das nebenstehende Video zeigt die Aufzeichnung der Online-Veranstaltung vom 23.09.2025.
Sie benötigen weitere Informationen oder brauchen eine individuelle Beratung? Sie erreichen uns über unser Kontaktformular oder telefonisch.
Thermographie & Blower-Door-Test
Nein, Thermographie-Aufnahmen sind kein Bestandteil unseres Angebots.
Nein, Luftdichtigkeits-Messungen sind kein Bestandteil unseres Angebots.
Kommunen
Die Zukunftskommune ist ein strukturiertes, aber flexibles Werkzeug für kommunalen Klimaschutz.
Sie hilft Kommunen, ihre bestehenden Prozesse (z. B. Wärmeplanung, Energiemanagement, Förderprogramme) zu bündeln, klare Prioritäten zu setzen – und Schritt für Schritt in Richtung Klimaneutralität und Klimafolgenanpassung zu gehen.
Nein. Zukunftskommune ist kein Label und kein Zertifikat, sondern ein Werkzeug. Es gibt Klarheit, Struktur und Unterstützung. Wer ein pragmatisches Verfahren sucht, um Klimaschutz mit System anzugehen, ist hier genau richtig.
Genau deshalb! Viele Kommunen machen schon viel – aber oft nebeneinander statt miteinander.
Zukunftskommune hilft, den Überblick zu behalten, Maßnahmen besser zu verknüpfen und zu erkennen: Was wirkt wirklich? Und was kostet nur Zeit? Sie entlastet, statt zu überfordern.
In vier gut überschaubaren Schritten:
- Bestandsaufnahme: Was haben wir? Was fehlt?
- Maßnahmenplanung: Gemeinsam mit Verwaltung, Gemeinderat und bei Bedarf weiteren Akteur*innen wird ein realistisch wirksames Arbeitsprogramm erstellt.
- Umsetzung: Halbjährliche Checks mit der Energie- und Energieagentur – für Fortschritt, Feedback und fachliche Begleitung.
- Zukunftsgipfel: Ein regionales Highlight mit Best Practices, Erfolgen, Austausch – und ja, ein bisschen Feiern darf auch sein.
Zukunftskommune setzt auf Indikatoren, die zeigen, was wirklich passiert – z. B. wie viel PV auf den Dächern liegt, wie sich der Wärmeverbrauch entwickelt oder wie viele Flächen entsiegelt wurden. Klingt trocken? Keine Sorge: Die Zahlen werden so aufbereitet, dass sie für Verwaltung, Gemeinderat und Öffentlichkeit nachvollziehbar und greifbar sind.
Die Ergebnisse landen nicht in der Schublade, sondern auf einer öffentlichen Website, die Fortschritte, Entwicklungen und regionale Vergleiche übersichtlich darstellt – ganz ohne Tabellen-Tiefschlaf.
Nein – ganz im Gegenteil. Die regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Mit Checklisten, Workshops, Beratung, Erfahrung und jeder Menge Praxisbezug. Keine Kontrolle von außen, sondern Unterstützung von nebenan.
Beides. Zukunftskommune arbeitet mit acht Themen, die alle wichtigen Aspekte des kommunalen Klimaschutzes abdecken – von Strom über Wärme und Mobilität bis hin zu Beteiligung und Lebensqualität. Innerhalb dieses Rahmens können Sie Ihre eigenen Schwerpunkte setzen. Denn: Nicht jede Kommune muss alles gleichzeitig machen.
Absolut. Gerade kleine Kommunen profitieren vom flexiblen Aufbau, den schlanken Prozessen und der individuellen Begleitung. Kein Klimaschutzkonzernwissen notwendig – wir starten da, wo Sie stehen.
Der Verband Regionale Energieagenturen Baden-Württemberg e.V. stellt dieses Instrument zur Verfügung und wurde von den Energieagentur Oberschwaben gGmbH und der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe GmbH entwickelt. Zwei regionale Agenturen mit viel Erfahrung, Praxisnähe und dem gleichen Ziel: Kommunen wirksam beim Klimaschutz unterstützen – unabhängig, strukturiert und auf Augenhöhe.
Zukunftskommune ist kein Konzept von der Stange, sondern ein Werkzeug aus der Region – für die Region.
Weniger als doppelte Prozesse, leere Maßnahmenpläne oder verpasste Fördermittel. Die Teilnahme ist so gestaltet, dass sie haushaltsfreundlich ist. Ihre regionale Energieagentur berät Sie gern im Detail.
Energieagentur Oberschwaben gGmbH
Geschäftsstelle Sigmaringen
Hintere Landesbahnstraße 7
72488 Sigmaringen
Tel. 07571 6821-33
Energieagentur Oberschwaben gGmbH
Geschäftsstelle Bodenseekreis
Lindauer Straße 11
88046 Friedrichshafen
Tel. 07541 289951-0
Energieagentur Oberschwaben gGmbH
Hauptstelle Ravensburg
Zeppelinstraße 16
88212 Ravensburg
Tel. 0751 764707-0
Energieagentur Oberschwaben gGmbH
Geschäftsstelle Biberach
Prinz-Eugen-Weg 17
88400 Biberach
Tel. 07351 3723-74
